Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Abfallwirtschaft Lucas Perkic (AWLP), Barbarossastraße 50, 70327 Stuttgart (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Baustellenentsorgung, Fahrzeugreinigung und Zuarbeiten.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines vom Auftragnehmer erstellten Angebots zustande. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Annahme erfolgt durch schriftliche oder mündliche Bestätigung des Auftraggebers.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
§ 4 Preise und Zahlung
Alle genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Die Zahlung ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
§ 5 Terminvereinbarung und Stornierung
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei späterer Absage kann eine Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 50% des vereinbarten Preises erhoben werden.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Zugang zur Baustelle bzw. zum Einsatzort gewährleistet ist. Er informiert den Auftragnehmer über besondere Gefahren oder Anforderungen vor Ort. Schadstoffbelastetes Material muss gesondert gekennzeichnet werden.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
§ 8 Entsorgung
Die Entsorgung erfolgt gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer entsorgt ausschließlich die vereinbarten Abfallarten. Für die korrekte Deklaration der Abfallart ist der Auftraggeber verantwortlich. Sondermüll und gefährliche Abfälle sind von der Standardentsorgung ausgeschlossen und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Stuttgart, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: April 2026