📄 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Abfallwirtschaft Lucas Perkic (AWLP)
Stand: Juni 2025


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die durch AWLP – Abfallwirtschaft Lucas Perkic, Barbarossastraße 50, 70327 Stuttgart, im Rahmen von gewerblichen Aufträgen erbracht werden.
Die Leistungen richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden und Handwerksbetriebe im Großraum Stuttgart.


2. Leistungsangebot

AWLP übernimmt Transportdienstleistungen, Baustellenzuarbeiten sowie die Abholung und Entsorgung von typischen Baustellenabfällen (z. B. Bauschutt, Verpackungsmaterial, Mischabfälle).
Die Entsorgung erfolgt im Auftrag des Kunden über regionale Deponien oder Wertstoffhöfe.
Darüber hinaus werden einfache Reinigungsleistungen (z. B. Fahrzeuginnenraum, Baustellenumfeld) angeboten.


3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Annahme eines Angebots durch den Kunden zustande.
Leistungen werden auf Grundlage individueller Vereinbarung durchgeführt. Mündliche Absprachen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch AWLP.


4. Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, gilt ein Stundenverrechnungssatz von 36 €/Stunde für die erbrachten Leistungen.
Die Entsorgungskosten (z. B. 40,80 €/100 kg beim Recyclinghof) werden vom Kunden direkt getragen oder durch AWLP durchlaufend weiterberechnet.
Es gelten die jeweils bei Auftragserteilung vereinbarten Preise.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug fallen Mahngebühren von 5 € je Mahnstufe sowie gesetzliche Verzugszinsen an.


5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass am Einsatzort:

  • ungehinderter Zugang besteht,

  • keine Gefahr für eingesetzte Fahrzeuge oder Personal besteht,

  • die abzuholenden Abfälle ordnungsgemäß vorbereitet sind.

Etwaiger Mehraufwand aufgrund unklarer Anfahrt, Wartezeiten oder nicht deklarierter Abfallarten kann gesondert berechnet werden.


6. Stornierung & Verspätung

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Einsatztermin möglich.
Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen des Kunden vor Ort wird eine Pauschale von 50 % des vereinbarten Leistungswertes berechnet.
Bei Verspätungen von AWLP durch äußere Umstände (z. B. Stau, Witterung) besteht kein Anspruch auf Ersatz.


7. Haftung

AWLP haftet bei Schäden nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
Für einfache Fahrlässigkeit, insbesondere bei körperlicher Zuarbeit oder Transport auf der Baustelle, ist die Haftung ausgeschlossen.
Die Haftung für Drittschäden, Umweltschäden oder Schäden an Kundenfahrzeugen ist ebenfalls ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung wird empfohlen und ist in Vorbereitung.


8. Eigentum & Entsorgungskosten

Die Verantwortung und Kostenpflicht für die fachgerechte Entsorgung liegt vollständig beim Kunden.
AWLP tritt ausschließlich als Transportdienstleister auf und übernimmt keine Verantwortung für die stoffliche Trennung oder Klassifizierung der Abfälle.
Fehlentsorgungen durch falsche Deklaration können zu Nachbelastungen führen, die an den Kunden weitergegeben werden.


9. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist Stuttgart, sofern beide Parteien Kaufleute sind.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


10. Salvatorische Klausel

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung.